


Der Koran erlaubt niemals Ehrenmorde!
Im Koran wird klar befohlen, moralisch zu sein und sich von Ehebruch (und von Sex vor der Ehe) fernzuhalten (Z.B. an-Nur [24] 33).
Wenn jedoch eine Frau ihren Ehemann durch Ehebruch betrogen hat, kann man sich von ihr scheiden lassen.
Denn der Koran erlaubt in keiner Weise das Töten einer Frau, die Unsittlichkeit begeht und ihren Ehemann betrügt.
Die Steinigung (Radschm), also die Bestrafung der Tötung von Ehebrechern durch Steinigung, steht nicht im Koran, sondern im Alten Testament (AT, 5. Mose 22:22).
Obwohl gesagt wird, dass Steinigung im traditionellen Verständnis vorhanden ist, verstösst diese Strafe gegen den Koran (al-Ahzab [33] 30; an-Nisa [4] 25).
Im Koran gibt es keine so strenge Strafe (an-Nisa [4] 15; an-Nur [24] 2).
„Ich habe meine Ehre reingewaschen!?“ sind Aussagen, die man nicht mit dem Koran vereinbaren kann.
Dies sind Morde, die Allah nicht zulässt.
Die Strafe für Mord wird im Koran als Hölle bezeichnet.
„ …Wenn einer jemanden tötet, jedoch nicht wegen eines Mordes oder weil er auf der Erde Unheil stiftet, so ist es, als hätte er die Menschen alle getötet…“ (al-Maida [5] 32; al-Furqan [25] 68-69; an-Nisa [4] 93).