Die Form „Allah und sein Gesandter“ stellt nur Allah dar, nicht zwei verschiedene Autoritäten
Das traditionelle Verständnis erklärt den Ausdruck „Allah und sein Gesandter“ wie folgt: Allah bezieht sich auf den Koran und sein Gesandter auf die Sunnah. Wenn wir uns jedoch den Koran ansehen, sehen wir, dass es keine Informationen gibt, die diese Erklärung stützen.
Der Koran fordert Gehorsam gegenüber dem Rasul (Gesandten). Es gibt keinen Vers im Koran, der zum Gehorsam gegenüber dem Nabi (Propheten) auffordert! Alle Gebote im Koran, Allah zu gehorchen, lauten ausnahmslos: „Gehorcht Allah und Seinem Gesandten,“ ist in der Form. Wo von „Allah und seinem Gesandten“ die Rede ist, ist nur eines gemeint: der Koran. Wer also dem Gesandten gehorcht, gehorcht Allah. Dies bedeutet nicht, dass man Allah und Seinem Gesandten getrennt gehorchen sollte. Der Bote übermittelt die Botschaft der Autorität, die ihn gesandt hat, so wie sie ist. Gehorche Allah, indem du dem Gesandten gehorchst, der die Verse Allahs übermittelt hat. Denn wer dem Gesandten gehorcht, hat Allah gehorcht (an-Nisa [4] 80). Gehorsam gegenüber dem Gesandten ist Gehorsam gegenüber Allah, da er die Verse Allahs übermittelt, das heißt, er kann weder reduzieren noch subtrahieren (al-Haqqa [69] 44-47). Ungehorsam gegenüber dem Gesandten ist auch eine Rebellion gegen Allah (al-Anam [6] 33; an-Nisa [4] 14). Aber dem Nabi (Propheten) wird nur bei al-Maruf (was richtig und gut ist; was mit dem Koran übereinstimmt) gehorcht. Wenn der Nabi einen Fehler macht, wird er abgelehnt (al-Mumtahina [60] 12).
Allah und der Gesandte bedeuten nicht zwei verschiedene Positionen/Autoritäten. Wenn, wie behauptet, in den Versen, die den Gehorsam gegenüber Allah und dem Gesandten fordern, zwei unterschiedliche Begriffe erwähnt wurden, warum wurden dann in den folgenden Versen Singularpronomen verwendet?
„O die ihr glaubt, gehorcht Allah und Seinem Gesandten, und kehrt euch nicht von ihm ab (anhu عَنْهُ ), wo ihr doch hört!“ (al-Anfal [8] 20).
In dem Vers heißt es „anhu (von ihm)“, nicht „anhuma (von den zwei).“ Denn im Islam gibt es keine zwei getrennten Autoritäten!
„O die ihr glaubt, leistet Allah und dem Gesandten Folge, wenn er zu dem aufruft (da’akum دَعَاكُم ) was euch Leben gibt…“ (al-Anfal [8] 24).
Wenn zwei Personen zum Gehorsam aufgefordert würden, müsste es „daavakum,“ also Deuteronomium (dual) sein.
„Und wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte (liyahkum لِيَحْكُمَ ) wendet sich sogleich eine Gruppe von ihnen ab.“ (an-Nur [24] 48).
„Liyahkum“ ist Singular. Wenn zwei Personen die Entscheidung treffen würden, hätte es gemäß den grammatikalischen Regeln „liyahkuma (damit beide urteilen)“ lauten müssen. Aber es gibt keine zwei Urteile. Weil Allah der Richter ist. Der Gesandte hingegen erzählt es und verkündet es.
„Wenn aber das Recht auf ihrer Seite ist, dann kommen sie zu ihm (ileyhi اِلَيْهِ ) bereit, sich zu unterwerfen.“ (an-Nur [24] 49).
Das Pronomen „ilehi“ bezeichnet eine einzelne Person. Der Vers sagt jedoch nicht „ileyhima (die beiden).“
„Sag: Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten … Wenn ihr ihm (aber) gehorcht (tuti’uhu تُطِيعُوهُ ), seid ihr rechtgeleitet …“ (an-Nur [24] 54).
Wenn zwei Menschen Gehorsam geboten wurde, hätte es „tutiuhuma (die zwei)“ sagen sollen.
„Sie schwören euch bei Allah, um euch zufriedenzustellen. Aber Allah – und Sein Gesandter – hat ein größeres Anrecht darauf, daß sie Ihn zufriedenstellen (yur’duhu يُرْضُوهُ ) wenn sie gläubig sind.“ (at-Tawba [9] 62).
Wenn zwei Personen versucht hätten zuzustimmen, hätte es nicht „Yurduhu“ sondern „Yurduhuma“ lauten sollen.
„…Und sie grollten darüber nur, daß Allah – und Sein Gesandter – sie von Seiner Huld (fadlihi فَضْلِهِ ) reich gemacht hat…“ (at-Tawba [9] 74).
Wenn zwei Personen eine Phase hatten, hätten sie als „fadlihima“ und nicht als „fadlihi“ aufgenommen werden sollen.
Obwohl der Koran eine Form verwendet, das zwei verschiedene Namen enthält, „Allah und sein Gesandter,“ bedeutet dies daher nur Allah. Es wird nicht wie behauptet von zwei getrennten Behörden gesprochen.