Der Koran hat der Frau das das Recht auf Scheidung gegeben
„…Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Grenzen Allahs nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit sie mit dem Lösegeld / dem Trennungspreis sich löst ( افْتَدَتْ ) …“ (al-Baqara [2] 229).
Die Tradition behauptet das sich die Frau nicht scheiden lassen kann. Aber Allah hat der Frau das Scheiderecht im Koran gegeben.
Bei dem Wort Iftedet افْتَدَتْ im Vers bei al-Baqara [2] 229 handelt es sich um die Frau. Um sich scheiden zu lassen geht die Frau zu den Behörden die vorher die Eheschließung ausgeführt hatten (al-Ahzab [33] 37). Also die Entscheidung gehört der Frau, nicht den Behörden. Die Behörden entscheiden nur über die Rückgabe. Die Behörden versuchen natürlich vorher die Ehe zu retten (an-Nisa [4] 35). Aber wenn die Ehe nicht zu retten ist dann machen sie eine Untersuchung wegen des Mahrs. Mahr ist etwas was der Mann bei der Eheschließung der Frau gegeben hat (Geld, Schmuck, Immobilien).
Ob die Frau den ganzen Mahr oder nur ein bißchen davon zurückgibt (al-Baqara [2] 229), entscheiden die Behörden. Nach der Rückgabe ist die Frau von ihrem Mann geschieden. Sie braucht keine feste Zeit (Iddah) zu warten.