Der Koran verbietet es, Kinder zu verheiraten
Gemäß Koran sind für eine Heirat gewisse Bedingungen erforderlich. Weil diese Bedindungen von Kindern nicht erfüllt werden, ist es nicht möglich, sie zu verheiraten:
* Heiratsalter [Balaghun nikaah بَلَغُوا النِّكَاحَۚ] (an-Nisa 4:6).
* Besonnenheit/Verständigkeit [Ruschdan رُشْدًا] (an-Nisa 4:6).
* Sich wie eine Burg [Khisn حصن] zu beschützen, nicht
Unzucht zu treiben [Muhsanaatu الْمُحْصَنَاتُ] (al-Maidah 5:5).
Anmerkung: Der Vierte vers von der 65. Surah at-Talaq handelt nicht von Heirat, sondern von Scheidung. Die erwähnte Person ist nicht ein kleines Mädchen, sondern eine Frau, die ihre Menstruations-Blutung nicht hatte (sekundäre Amenorrhoe). Der Apokopat Lem لَمْ bedeutet nicht „noch nicht,“ sondern nur „nicht.“ Also wird in diesem Vers nicht über kleine Mädchen berichtet, sondern über Frauen, die ihre Menstruations-Blutung nicht hatten.
War Muhammad (as) ein Pädophiler? Nein