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Macht man den Propheten Muhammad (as) zum Richter, macht man die Ahadith zum Richter?
„Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen.“ (an-Nisa [4] 65).
Traditionalistische Gelehrte behaupten, dass das richten in diesem Vers mit Bukhari und Muslim sein sollte, das heißt mit den Ahadith (Überlieferungen) die Muhammad (as) zugeschrieben werden. Wenn wir jedoch die Integrität des Korans betrachten, ist es leicht zu erkennen, dass dies nicht zutreffend ist.
Gemäß dem Koran ist nur Allah der Richter in der Religion. Seine Bestimmungen sind auch im Koran enthalten. Der Gesandte Allahs musste das richten mit dem Koran machen, nicht wie behauptet wird mit seinem eigenen Wissen oder mit den Überlieferungen usw. Die Richtung, die der Gesandte Allahs mit dem Koran vorgebracht hat, ist bereits die Richtung Allahs. Denn die Entscheidung des Boten ist die Entscheidung dessen, der ihn gesandt hat. In jedem Fall darf der Gesandte, die ihm anvertraute Botschaft nicht kürzen oder ergänzen. Daher musste der Gesandte nur mit dem Koran richten.
Sehen wir uns abschließend die Grundlage dieser Aussagen im Koran an:
„Soll ich denn einen anderen Richter als Allah begehren, wo Er es doch ist, der das Buch, ausführlich dargelegt, zu euch herabgesandt hat?…“ (al-Anam [6] 114).
„Gewiß, Wir haben dir das Buch mit der Wahrheit hinabgesandt, damit du zwischen den Menschen richtest auf Grund dessen, was Allah dir gezeigt hat …“ (Nisa [4] 105).
„Und so richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen…“ (al-Maida [5] 49).
„Und worüber ihr auch immer uneinig seid, das Urteil darüber steht Allah (allein) zu…“ (Asch-Shura [42] 10).