
Wurde das Universum für den Propheten/Muhammad (as) erschaffen? (Lev Lake)
13 Juli 2022
Was bedeutet: „Kämpfen, bis es keine Fitnah mehr gibt und die Religion nur Allah gehört?“ (al-Baqara 193; al-Anfal 39)
05 August 2022
Radschm/Rajm (Steinigung): Eine Strafe, die es im Koran nicht gibt und in Konflikt mit dem Koran steht
Die Steinigung bei Ehebruch gibt es gemäss der Tora (5. Mose (Deuteronomium) 22:22). Jedoch gibt es so eine schwere Bestrafung im Koran nicht (an-Nisa [4] 15; an-Nur [24] 2).
Die Steinigung, die nach der Tradition im Islam existieren soll, ist widrig mit den folgenden Verse des Korans:
- Gemäss an-Nisa [4] 25 ist die Bestrafung gefangener Frauen, die Ehebruch begehen, die Hälfte der Strafe, die gegen freie Frauen verhängt wird. Kann bei einer Todesstrafe die Rede von Hälfte sein?
- Wie Rasulullah (al-Isra [17] 74-75) waren auch seine Frauen befugt zu vertreten. Wenn diese Frauen eine nachweisbare Prostitution begangen hätten, wären sie zweimal für dieses Verbrechen bestraft worden (al-Ahzab [33] 30). Kann die Todesstrafe verdoppelt werden?
Die Behauptung, dass die Verse im Koran für ledige Personen sind und verheiratete Personen gesteinigt werden müssen, ist ungültig, da im an-Nur [24] 2 keine Unterscheidung von ledigen und verheirateten Personen gemacht wird und das Wort „ledig“ gar nicht vorkommt. Bei an-Nur [24] 6 [Azwadschahum اَزْوَاجَهُمْ ] geht es um Ehebruch bei verheirateten Paaren.




