Radschm/Rajm (Steinigung): Eine Strafe, die es im Koran nicht gibt und in Konflikt mit dem Koran steht
Die Steinigung bei Ehebruch gibt es gemäss der Tora (5. Mose (Deuteronomium) 22:22). Jedoch gibt es so eine schwere Bestrafung im Koran nicht (an-Nisa 4:15; an-Nur 24:2).
Die Steinigung, die nach der Tradition im Islam existieren soll, ist gegen die folgenden Verse des Korans:
Gemäss an-Nisa 4:25 ist die Bestrafung gefangener Frauen, die Ehebruch begehen, die Hälfte der Strafe, die gegen freie Frauen verhängt wird. Kann bei einer Todesstrafe die Rede von Hälfte sein?
Wie Rasulullah (al-Isra 17:74-75) waren auch seine Frauen befugt zu vertreten. Wenn diese Frauen eine nachweisbare Prostitution begangen hätten, wären sie zweimal für dieses Verbrechen bestraft worden (al-Ahzab 33:30). Kann die Todesstrafe verdoppelt werden?
Die Behauptung, dass die Verse im Koran für ledige Personen sind und verheiratete Personen gesteinigt werden müssen, ist ungültig, da im an-Nur 24:2 keine Unterscheidung von ledigen und verheirateten Personen gemacht wird und das Wort „ledig“ gar nicht vorkommt. Bei an-Nur 24:6 [Azwadschahum اَزْوَاجَهُمْ] geht es um Ehebruch bei verheirateten Paaren.