Radschm/Rajm (Steinigung): Eine Strafe, die es im Koran nicht gibt und in Konflikt mit dem Koran steht
Die Steinigung bei Ehebruch gibt es gemäss der Tora (5. Mose (Deuteronomium) 22:22). Jedoch gibt es so eine schwere Bestrafung im Koran nicht (an-Nisa [4] 15; an-Nur [24] 2).
Die Steinigung, die nach der Tradition im Islam existieren soll, ist widrig mit den folgenden Verse des Korans:
Die Behauptung, dass die Verse im Koran für ledige Personen sind und verheiratete Personen gesteinigt werden müssen, ist ungültig, da im an-Nur [24] 2 keine Unterscheidung von ledigen und verheirateten Personen gemacht wird und das Wort „ledig“ gar nicht vorkommt. Bei an-Nur [24] 6 [Azwadschahum اَزْوَاجَهُمْ ] geht es um Ehebruch bei verheirateten Paaren.