Werden Die Aus Dem Islam Ausgetretenen (Murtad) Getötet?
Werden Die Aus Dem Islam Ausgetretenen (Murtad) Getötet?
Prof.Dr. Mehmet Bayrakdar
Das wird als “irtidad” oder “ridda” benannt. Jemand der als Muslim aus dem Islam austritt und in einen anderen Glauben eintritt oder keinen Glauben mehr annimmt, wird als “Murtadd” benannt.
Die Allgemeine Meinung ist in der Richtung, dass Mürteds getötet werden müssen ! Aber dass ist nach unserer Meinung eine falsche Ansicht. Denn es gibt keine Harmonie im Begriff Religion des Islams oder der Weltanschauung des Islams dafür. Das Töten derer, die aus dem Glauben austreten, war ein Brauch im Byzantinium. Die Byzantinier hatten Diejenigen getötet, die aus dem Christentum ausgetreten waren. Dieser Byzantinischer Brauch könnte Einfluss auf den Gedanken mancher Muslimischen Gelehrten, betreffs des Tötens der Murtadds, gegeben haben.
Im Koran gibt es keine Weltliche Strafe, die an jemanden, der aus dem Islam ausgetreten ist, angewendet wird. Es wird im Koran von solchen Menschen, in sieben Stellen erwähnt. Aber für Allah war es ausreichend nur anzukündigen, dass diejenigen im Kufr (Unglaube) sind, sich wundern, auch wenn sie es bereuen, dass Ihre Reue nicht akzeptiert wird. Ihre Strafe wird es im Jenseits geben. Wenn man sie unbedingt töten sollte, hätte Er es sowieso befehlen können.
Zwei von diesen Versen lauten so:
“Die aber glaubten und hernach ungläubig wurden, dann (wieder) glaubten, dann abermals ungläubig wurden und noch zunahmen im Unglauben, denen wird Allah nimmermehr vergeben noch sie des Weges leiten.”(Die Frauen [4] 137).
“Wahrlich, die ungläubig werden, nachdem sie geglaubt, und dann zunehmen an Unglauben: ihre Reue wird nicht angenommen werden, und sie allein sind die Irregegangenen.” (Das Haus Ìmráns [3] 90).
Diejenigen die die Entgegengesetzte Meinung verteidigen basieren auf die Sunnah des Propheten. Es wird überliefert dass der Prophet gesagt hat: “Wer, der von seiner Religion sich abwendet, soll getötet werden!” (Bukhari, Djihad 149; Tirmithi, Khudud 1485; Abu Davoud, Khudud 1; Ibn Majah, Khudud 20). Dieser Hadith ist eine Ahad Überlieferung . Z.b. speziell nach dem Hanafi Madhhab (Glaubensrichtung) kann eine Ahad Überlieferung keinen Koranvers zuweisen (al-Baci, İhkamu’l-Fusul fi Ahkami’l-Usul, 1989, I, 167, Fußnote 3). Es wird ein ähnlicher Hadith überliefert: “Das Blut eines Muslims ist nur in drei Umständen Halal (Erlaubt): Eine Zina (Ehebruch) machender Witwer, Leben gegen Leben, derjenige der aus dem Islam austritt und die Geimende verlässt.” (Abu Davoud, Khudud 1; Ibn Majah, Khudud 20). Auch dieser Hadith ist Ahad. In der Realität der Sunnah des Propheten gibt es keinen Beweis von Töten eines Austretenden. Im Gegenteil, es gibt ein Ereigniss dass zur Unterstützung des Gedanken von nicht Töten der Austretenden dient. Kays, ein Schreiber der Wahy (Offenbarungen), war ausgetreten, aber ihm wurde keine Strafe zuteil.
Manche Quellen sagen, dass der Prophet in seinem Leben ein paar Menschen töten liess. Dieses Ereigniss war nach der Eroberung Makkah’s geschehen. Darum können diese Beispiele nicht zum Töten der Ausgetretenen verwendet werden.
Abu Hanifa sagt, dass diese Menschen, nicht weil sie ausgetreten sind, sondern wegen politischen Gründen getötet wurden. Er sagt auch deswegen dass Ausgetretene, nur wenn sie gegen den Islam und Muslime tatsächlich angreifen, getötet werden können; nicht weil sie nur aus dem Islam ausgetreten sind. Der Mufassir (Ausleger) Zamahschari ist in der Meinung dass ausgetretende Frauen nicht getötet werden können.
Aber es waren manche Ereignisse, auch zur Zeit der Sahaba’s (Gefährten und Begleiter des Propheten Mohammed) und danach geschehen, wo getötet worden war. Die Fiqh (islamische Rechtswissenschaft) Gelehrten haben Ihre Meinungen vielmals zu dieser Richtung angegeben. Deswegen ist bei diesem Thema eine Idschma (Konsensus der Islamischen Rechtsgelehrten) entstanden (Ibn Kudama, al-Mugni, VIII, 123).Zu diesem Gedanken stimmen sich manche Gelehrten in unserer Zeit auch ein (Hayrettin Karaman, Mukayeseli İslam Hukuku, İstanbul 1974, 132-133; Servet Armağan, İslam Hukukunda Temel Hak ve Özgürlükler, Diyanet İşleri Bşk. Yay., Ankara 1987, s. 122).
Aber, so wie wir es ein bisschen oben auch gesehen haben, ist das Töten eines aus dem Islam ausgetretenden Menschen zur Seele des Korans zuwider. Es gibt auch in der Praxis der Sunnah des Propheten keine Beispiele. Die Überlieferungen von Ihm, sind Ahad Überlieferungen. Es ist nicht möglich, eine sehr harte Strafe wie Todesstrafe, nach solchen Überlieferungen geben zu können.
Quelle: Prof. Dr. Mehmet Bayrakdar, İslamda Düşünce Özgürlüğü (Die Gedanken Freiheit im Islam), Türk Demokrasi Vakfı Yay. (Türkische Demokratie Stiftungs Verlag), Ankara 1995, s. 151-154.