Es ist haram / verboten, geschiedene Frauen grausam zu behandeln!
Es ist Allahs Gebot, dass ein Mann eine Frau, die kurz vor der Scheidung steht oder bereits geschieden ist, gut behandeln soll:
„… Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)…“ (Koran, al-Baqara [2] 229, 231).
Wer Frauen schlecht behandelt, verstößt gegen Allahs Grenzen (Hudud Allah). Hudud Allah, was die von Allah für seine Diener festgelegten roten Linien bedeutet, wird an 14 Stellen im Koran erwähnt. 6 davon beziehen sich auf Scheidung (al-Baqara [2] 229, 230; at-Talaq [65] 1). Es ist absolut haram, Allahs Grenzen zu überschreiten.
Dem Koran zufolge kann ein Mann seine geschiedene Frau nicht daran hindern, jemand anderen zu heiraten:
„Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben…“ (Koran, al-Baqara [2] 232).
Diese Frau wurde nicht unsere Dienerin oder Sklavin, nur weil wir eine Eheschließung hatten. Kommen wir zur Besinnung. Andernfalls werden wir im Jenseits einen schrecklichen Preis für diese Grausamkeit zahlen.